Beamte und
Beamtenanwärter,
gut beraten!
Als (zukünftiger) Beamter oder Beamtenanwärter bist Du in einer besonderen Situation. Verschiedene Themenbereiche sind für Dich jetzt wichtig, zuallererst die Krankenversicherung und die Beihilfe. Aber auch die Absicherung im Falle von Dienstunfähgkeit und der Bereich Amtshaftpflicht.
Wir als Spezialist*innen für die Beratung von Beamt*innen sind hier an Deiner Seite. Wir beraten seit vielen Jahren Anwärter und Beamte und finden die für Dich passende Lösung. Beratung und Service sind bei uns kostenlos und wir garantieren Dir optimal auf Deine Situation zugeschnittene Beratungsgespräche.
Digitaler
Beratungsprozess in 6 Schritten
Tarifvergleich starten
Als (zukünftiger) Beamter oder Beamtenanwärter bist Du in einer besonderen Situation. Verschiedene Themenbereiche sind für Dich jetzt wichtig, zuallererst die Krankenversicherung und die Beihilfe. Aber auch die Absicherung im Falle von Dienstunfähgkeit und der Bereich Amtshaftpflicht.
Wir als Spezialist*innen für die Beratung von Beamt*innen sind hier an Deiner Seite. Wir beraten seit vielen Jahren Anwärter und Beamte und finden die für Dich passende Lösung. Beratung und Service sind bei uns kostenlos und wir garantieren Dir optimal auf Deine Situation zugeschnittene Beratungsgespräche.
In 6 Schritten zur optimalen Vorsorge.
Schritt 1 - lernen wir uns kennen.
Lernen wir uns kennen
In einem ersten Telefonat besprechen wir Deine Situation.
Als was wirst oder wurdest Du zu wann wo verbeamtet? Welche Beihilfeverordnung ist für Dich zuständig? Sind Familienangehörige zu berücksichtigen? Wie bist Du aktuell versichert? Welche Themen sind für Dich besonders wichtig?
Sprechen wir über Deine Gesundheit
Im nächsten Schritt sprechen wir dann über Deinen gesundheitlichen Status. Dieser ist ausschlaggebend dafür, ob und zu welchen Konditionen Du versichert werden kannst. Dazu erstellen wir, wenn es nötig sein sollte, eine anonyme Voranfrage bei den privaten Krankenversicherungen für Dich.
Diese Anfrage enthält nur Informationen über das Alter, Geschlecht und den Gesundheitszustand. Es werden keine persönlichen Identifikationsdaten wie Name, Adresse oder Sozialversicherungsnummer angegeben.
Die anonyme Voranfrage ermöglicht Dir Informationen über private Krankenversicherungen zu erhalten, ohne sofortige Verpflichtung oder Offenlegung persönlicher Daten. Besonders für Menschen mit Vorerkrankungen oder gesundheitlichen Bedenken ist dies vorteilhaft, um eine adäquate Versicherung zu angemessenen Konditionen abzuschätzen.
Lass uns ans Eingemachte gehen
Im eigentlichen Beratungsgespräch (ca. 2 bis 3 Tage später) rufen wir Dich an und schicken Dir eine E-Mail mit einem Link zu unserer Beratungssoftware.
Wir sprechen dann, wenn Du das möchtest, die für Dich gültige Beihilfeverordnung durch, da es hier einiges zu beachten gilt: Ein 50 Prozent Beihilfeanspruch bedeutet z.B. nicht, dass alle Rechnungen zu 50% erstattet werden.
Es ist wichtig, die konkreten Bestimmungen der Beihilfeverordnung zu prüfen, um zu verstehen, welche Leistungen abgedeckt sind und welche Kosten möglicherweise von Dir selbst getragen werden müssen.
Deine Wünsche
Lass uns darüber sprechen, worauf es Dir bei Deiner Krankenversicherung ankommt, bzw. wie sich Deine Bedarfssituation darstellt. Möchtest Du möglichst geringe Beiträge oder möglichst hohe Leistungen? Wie möchten Du im Krankenhaus versichert sein?
Über all das sprechen wir und zeigen Dir dann alle Versicherer und Tarife, die gemäß Deiner Wünschen in Frage kommen.
Deine Favoriten
Für die Versicherungsgesellschaften die Dich besonders interessieren, erstellen wir Dir 1zu1 Vergleiche und besprechen diese im Detail mit Dir. So filtern wir Schritt für Schritt heraus, welche Gesellschaften am besten zu Deiner Bedarfsituation passen.
Selbstverständlich senden wir Dir alle Vergleiche per E-Mail zu, damit Du vor einer endgültigen Entscheidung alles noch einmal überprüfen und in Ruhe darüber nachdenken kannst. Falls daraus weitere Fragen resultieren, vereinbaren wir einfach einen weiteren Termin.
Entschieden? Dann los!
Wenn Du dann für Deine Bedarfssituation Deine Wahl getroffen hast und keine weiteren Fragen mehr offen sind, verabreden wir uns nochmal und bringen das Ganze gemeinsam auf den Weg.
Und natürlich sind wir auch danach für Dich da und unterstützen Dich bei bei der Kündigung Deiner bisherigen Krankenversicherung, bei Vertragsfragen, Änderungswünschen oder ähnlichem. Sprich uns hier jederzeit und gerne an!
Unsere Beratung als Praxisbeispiel
Du hast Fragen? Wir antworten - heute!
Die wichtigsten Fakten zum Thema Beihilfeverordnung und Krankenversicherungen für Beamte!
Beamte und Beamtenanwärter unterliegen nicht der Versicherungspflicht und müssen sich nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern.
Grundsätzlich zahlt jemand, der sich trotzdem gesetzlich versichern möchte, den vollen Beitragssatz in der GKV und erhält keine Zuschüsse vom Bund oder Land für die Kosten.
In Hamburg, Berlin, Bremen, Brandenburg und Thüringen gibt es seit dem 01.08.2018 eine Ausnahme: Neu eingestellte Beamte haben die Wahl zwischen der herkömmlichen Beihilfe und einem pauschalen Zuschuss.
Der Dienstherr übernimmt hierbei jeweils die Hälfte der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung oder zu einer privaten Krankenvollversicherung. Wenn Sie Ihren Dienst jedoch in ein anderes Bundesland verlegen und dort keine entsprechende Regelung existiert - was derzeit in keinem anderen Bundesland der Fall ist - verlieren Sie den Anspruch auf die pauschale Beihilfe. In diesem Fall tragen Sie die vollen Kosten Ihrer Krankenversicherung selbst.
Beamte und Beamtenanwärter sowie bestimmte Personengruppen, die in einem öffentlichen Dienstverhältnis stehen, erhalten eine staatliche Unterstützung, die sogenannte Beihilfe. Die Beihilfe deckt einen Teil der Krankheitskosten ab, während der Restbetrag von der privaten Krankenversicherung (PKV) übernommen wird. Die konkreten Leistungen der Beihilfe können je nach Bundesland und individueller Situation variieren, daher ist es wichtig diese bei der Auswahl der privaten Krankenversicherung (PKV) und im Hinblick auf eine bedarfsgerechte Beratung zu berücksichtigen.
Prozentsatz der Kostenübernahme: Die Beihilfe erstattet einen bestimmten Prozentsatz der erstattungsfähigen Krankheitskosten. Dieser Prozentsatz variiert je nach Bundesland und Familiensituation. In der Regel liegt er zwischen 50% und 80%, wobei der genaue Prozentsatz von Faktoren wie Familienstand, Kinderzahl und Alter abhängen kann.
Erstattungsfähige Kosten: Die Beihilfe deckt in der Regel einen Großteil der erstattungsfähigen Kosten ab, einschließlich Arztkonsultationen, Krankenhausbehandlungen, Medikamenten, Zahnbehandlungen und weiteren medizinischen Leistungen. Nicht erstattungsfähig sind beispielsweise kosmetische Operationen oder nicht medizinisch notwendige Behandlungen.
Beihilfeergänzung durch die PKV: Da die Beihilfe nicht alle Krankheitskosten abdeckt, schließt der Beamte eine private Krankenversicherung ab, um den Restbetrag zu decken. Die PKV ergänzt die Beihilfeleistungen und übernimmt den nicht von der Beihilfe erstatteten Teil der Kosten.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Beihilfe in der Regel nicht direkt an den Beamten ausgezahlt wird. Stattdessen reicht der Beamte die Rechnungen bei der Beihilfestelle ein, die dann den entsprechenden Prozentsatz erstattet. Der verbleibende Betrag wird anschließend von der PKV erstattet, sofern der Beamte eine private Krankenversicherung abgeschlossen hat.
Dein Serviceteam für alle Belange
Tamara März
Expertin für private Krankenversicherungen
Daniel Wosnik
Experte für private Krankenversicherungen
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Experte für private Krankenversicherungen
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Experte für private Krankenversicherung
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Geschäftsführer